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Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer: Das sind die Unterschiede

Kleingewerbe und Kleinunternehmer

Im Gespräch mit Interessenten, Kunden und auch Kollegen stelle ich immer wieder fest, dass viele Unternehmer die Begriffe Kleingewerbe und Kleinunternehmen über einen Kamm scheren. Auch wenn es Überschneidungen gibt, muss man beides ganz klar voneinander unterscheiden. Es ergeben sich nämlich unterschiedliche Verpflichtungen aus beiden Modellen. Bist auch du unsicher, was der Unterschied zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer ist? Kein Problem, denn das ist eine typische Frage zur Selbstständigkeit, die ich dir in diesem Artikel gerne beantworte.

Kleingewerbe und Kleinunternehmen: die Gemeinsamkeiten

Eines liegt auf der Hand: Weder Kleinunternehmer noch Kleingewerbetreibender führen einen Großkonzern. Der Fiskus sieht sie deshalb als Unternehmen, die „nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Betrieb“ erfordern und verschafft ihnen Erleichterungen. Diese machen sich vor allem in steuerrelevanten Bereichen bemerkbar.

Grundsätzlich solltest du in Zusammenhang mit Kleinunternehmen und Kleingewerbe diese Fakten kennen:

  • Ein Kleinunternehmer ist immer auch ein Kleingewerbetreibender.
  • Wer ein Kleingewerbe führt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Kleinunternehmer sein.
  • Weder Kleinunternehmer noch Kleingewerbetreibender sind bilanzierungspflichtig.
  • Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende sind nicht im Handelsregister eingetragen.
  • Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn durch die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung).

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer: Was du wissen solltest

Bevor ich etwas weiter unten in diesem Artikel auf die konkreten Unterschiede zwischen Kleingewerbe und Kleinunternehmer eingehe, möchte ich dir beide Modelle vorstellen. Neben den Voraussetzungen, die du dazu erfüllen musst, gehe ich auch auf die Buchhaltung im Kleingewerbe und die Buchführung für Kleinunternehmer ein. Außerdem erkläre ich dir, was man bei der Gewerbeanmeldung beachten muss. Dabei wirst du wahrscheinlich schon erahnen können, warum eine Unterscheidung wichtig ist.

Das Kleingewerbe

Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen mit Gewinnabsicht, für das aber keine Eintragung im Handelsregister erfolgen muss. Grundsätzlich trifft dies auf die Rechtsformen Einzelunternehmer und Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu. Weil in diesem Fall nicht das Handelsgesetzbuch (HGB), sondern das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) die Grundlage ist, gelten für das Kleingewerbe andere steuerliche Bedingungen als für ein im Handelsregister erfasstes Unternehmen.

Dadurch ergeben sich Vereinfachungen in der Buchhaltung für Kleingewerbetreibende. Als Kleingewerbetreibender musst du also keine doppelte Buchführung (Doppik) betreiben, keine GuV und auch keine Bilanz erstellen. Im unternehmerischen Alltag heißt das, der Verwaltungsaufwand ist deutlich geringer als in einem Handelsunternehmen.

Was muss man bei der Gewerbeanmeldung beachten?

Vielleicht fragst du dich jetzt: Wie kann ich so ein Kleingewerbe gründen? Ich habe gute Nachrichten für dich:

Ein Kleingewerbe musst du nicht extra beantragen oder explizit als Kleingewerbe gründen. Startest du als Einzelunternehmer oder GbR durch, bist du zunächst automatisch Kleingewerbetreibender – und zwar so lange, bis du diese Voraussetzungen für Kleingewerbe nicht mehr erfüllst: 

60.000 Euro Gewinn und/oder 600.000 Euro Umsatz im Jahr.

Möchtest du noch mehr darüber erfahren, was du beim Kleingewerbe beachten musst? In diesem Artikel findest du allgemeine Informationen für Kleingewerbetreibender und Existenzgründer. 

Du benötigst konkretes Wissen rund um die Buchhaltung im Kleingewerbe? Auch darüber habe ich einen ausführlichen Artikel verfasst. Um ihn zu lesen, kannst du einfach diesem Link folgen.

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG

Bei der Kleinunternehmerregelung handelt es sich um eine gesonderte Regelung für sogenannte Kleinstgründer. Für Kleingewerbetreibende gibt es zahlreiche Erleichterungen in der Unternehmensverwaltung. Für Kleinstunternehmer hat sich der Gesetzgeber noch weitere Erleichterungen einfallen lassen. Ziel dabei ist es, den Sprung ins kalte Wasser attraktiver für angehende Gründer zu machen.

Wie auch im Kleingewerbe entfällt im Kleinunternehmen nach §19 UStG die Pflicht zur Bilanzierung. Außerdem genießen Kleinunternehmer den Vorteil, keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen zu müssen. Somit entfällt die Umsatzsteuervoranmeldung, was zu einer noch unkomplizierteren Buchhaltung führt.

Interessantes zur Kleinunternehmerregelung

Du möchtest gründen, bist aber unsicher, ob die Kleinunternehmerregelung eine Option für dich ist? Dann solltest du die gültige Grenze für die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG kennen: Derzeit liegt diese bei 22.000€ Jahresumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr und 50.000€ Jahresumsatz im laufenden Kalenderjahr.

Überschreitest du die 22.000€, bist du ab dem ersten Tag des Folgejahres umsatzsteuerpflichtig. Behalte deine Einnahmen also gut im Blick, um frühzeitig umstellen zu können. Deine Umsatzsteueridentnummer musst du selbstständig beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Beachte außerdem, dass eine Rückkehr in die Kleinunternehmerregelung nicht so einfach möglich ist.

Kleinunternehmerregelung beantragen?

Du musst die Kleinunternehmerregelung bei der Anmeldung deines Gewerbes beantragen, indem du das zugehörige Feld auf dem Erfassungsbogen ausfüllst. Außerdem bist du dazu verpflichtet, eine entsprechende §19 UStG-Klausel in deine Rechnungen aufzunehmen, zum Beispiel:

„Im ausgewiesenen Rechnungsbetrag ist gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer enthalten.“

Du berechnest also keine Mehrwertsteuer und musst gemäß Kleinunternehmerregelung auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Beachte dabei aber, dass du in der Kleinunternehmerregelung keine Vorsteuer geltend machen kannst. In diesem Fall sorgt die von dir bezahlte Mehrwertsteuer auf Lieferungen und Leistungen also nicht zu einer Verringerung deiner Steuerlast.

In manchen Fällen kann es sinnvoller sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Zum Beispiel dann, wenn du viele Eingangsbelege steuerlich geltend machen und damit deine Steuerlast senken kannst. Da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist, entstehen dir keine zusätzlichen Kosten, wohl aber ein Mehraufwand in der Buchhaltung durch die Umsatzsteuervoranmeldung.

Kleingewerbe vs. Kleinunternehmerregelung: die Unterschiede

Du siehst: Du kannst ein Kleingewerbe führen und unter bestimmten Voraussetzungen nach der Kleinunternehmerregelung verfahren. Der Unterschied zwischen Kleinunternehmer und Kleingewerbe ergibt sich lediglich aus der Umsatzsteuerpflicht und damit aus dem Verwaltungsaufwand.

Kleingewerbe oder Kleinunternehmen – Was ist besser?

Du hast in den letzten Minuten viel Input von mir bekommen. Es ist normal, dass du nun erst einmal einige Fragezeichen im Kopf hast. Deshalb möchte ich dir an dieser Stelle noch einmal etwas erklären:

Als Gründer hast du nicht die Wahl, ob du lieber Kleinunternehmer oder Kleingewerbetreibender werden möchtest. Nach deiner Existenzgründung als Einzelunternehmer oder GbR bist du automatisch kleingewerbetreibend. Dann solltest du dir überlegen, ob du zusätzlich die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG in Anspruch nehmen kannst und möchtest. 

Wann ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll?

Die Kleinunternehmerregelung dient dazu, die bürokratischen Hürden für Gründer weiter zu reduzieren. Das macht sie besonders interessant für all diejenigen, die…

  • einer nebenberuflichen Selbstständigkeit nachgehen.
  • sich mit ihrem Gewerbe lediglich ein „Taschengeld“ dazuverdienen möchten.
  • in den ersten Jahren mit wenig Umsatz rechnen.
  • ihren buchhalterischen Aufwand auf einem absoluten Minimum halten möchten.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die Kleinunternehmerregelung die einfachste Form des Gewerbes ist. Ob die Kleinunternehmerregelung im Einzelfall sinnvoll ist, solltest du mit deinem Steuerberater durchrechnen.

Auf einen Blick – Erleichterungen bei Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer

Als Kleingewerbetreibender treffen diese Punkte auf dich zu:

  • Du musst keine Bilanz erstellen.
  • Deine Gewinne ermittelst du über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
  • Du versteuerst deinen Gewinn direkt über deine persönliche Einkommensteuer.

Als Kleinunternehmer nach §19 UStG darfst du außerdem folgende Erleichterung in Anspruch nehmen:

  • Du musst keine Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen, sparst dir also die Umsatzsteuervoranmeldungen.

Der geringe Verwaltungsaufwand ist super, denn so hast du Zeit, dich auf dein Kerngeschäft zu konzentrieren. Oder? Ja und nein. Du bist nämlich dennoch verpflichtet, eine saubere, vollständige und ordnungsgemäße Buchführung zu erstellen. Außerdem musst du ordnungsgemäße Rechnungen erstellen, die alle Pflichtangaben beinhalten. Was dazu alles gehört? Das kannst du in diesem Beitrag nachlesen.

Buchhaltung für Kleinunternehmer und Kleingewerbetreibende

Auch wenn der Staat Kleingewerbetreibenden entgegenkommt, darf man den Arbeitsumfang der Buchführung im Kleingewerbe nicht unterschätzen. Je nachdem, in welcher Branche du tätig bist, wie viele Geschäftsreisen du unternimmst oder wie viele Belege du monatlich verwalten musst, kann trotzdem ganz schön viel Arbeitauf dich zukommen.

Daher ist es wichtig, von Anfang an am Ball zu bleiben. Damit das gut klappt, gebe ich dir ein paar wertvolle Tipps für die Buchhaltung an die Hand:

1.         Nutze moderne Technologien zu deinem Vorteil, indem du Belege digitalisierst und zentral verwaltest. So stellst du die Wiederauffindbarkeit von Belegen sicher und legst die Basis für eine vollständige, nachvollziehbare Buchführung. 

2.         Baue dir eine sinnvolle Ablagestruktur auf, um nicht jeden Beleg x-fach in die Hand nehmen zu müssen. Das spart dir Zeit und trägt zur Wiederauffindbarkeit bei. Dazu fehlt dir das Knowhow? Dann solltest du dir einfach meine sinnvolle Ordnerstruktur für 0€ direkt auf deinen PC laden.

3.         Verwende ein hochwertiges Buchhaltungsprogramm. Ich kann dir lexoffice empfehlen, denn es ist sehr übersichtlich und bietet zahlreiche praktische Anbindungen für weitere Tools, die dir die Buchhaltung erleichtern. 

4.         Lagere die Buchhaltung aus, wenn dir die Zeit oder das Knowhow dazu fehlt, um bares Geld zu sparen und Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden. Gerne halte ich dir dabei den Rücken frei, damit du entspannt deinem Kerngeschäft nachgehen kannst.

Noch Fragen? Ich kann sie beantworten!

Ich weiß, dieses ganze Buchhaltungsthema ist sehr komplex… Ich liebe es, weiß aber auch, dass es nicht jedem so geht. Mal ehrlich: Für die meisten Unternehmer ist die Buchführung ein lästiges To-Do, das oft sogar für Angstschweiß sorgt.

Wenn es dir auch so geht, solltest du dir Hilfe für die Buchhaltung holen. Genau diese Art der Hilfe biete ich meinen Kunden an. Hast du Fragen rund um die Themen Kleingewerbe vs. Kleinunternehmer oder Buchhaltung allgemein? Ich beantworte sie dir gerne – kostenlos und unverbindlich.

Freien Termin für dein kostenloses Beratungsgespräch finden!

Digitale Grüße,

deine Sabine 🙋🏼‍♀️

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