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Braucht man einen Freelancer-Vertrag – ja oder nein?

Freelancer-Vertrag

Als Gewerbetreibender möchtest du Unternehmensaufgaben auslagern? Oder willst du selbst als Freelancer Dienstleistungen anbieten? Dann stehst du wohlmöglich gerade vor dieser Frage: Braucht man einen Freelancer-Vertrag? In diesem Artikel möchte ich dir erklären, was ein Freelancer-Vertrag ist, welche Dinge er regeln sollte und ob ein Freelancer-Vertrag sinnvoll ist.

Was ist ein Freelancer?

Freelancer sind freie Mitarbeiter. Das heißt, es handelt sich um Selbstständige, die auf eigene Rechnung für Unternehmen oder Privatpersonen arbeiten. Sie sind also nicht bei einem Unternehmen angestellt.

Der Unterschied zwischen Freelancer und Freiberufler

Man lässt sich gerne zu der Annahme verleiten, dass Freiberuf und Freelancing dasselbe sind. Dies ist steuerrechtlich jedoch nicht der Fall, denn es gibt einen großen Unterschied:

Ein Freiberufler ist in Branchen tätig, die es ihm erlauben, ohne Gewerbeanmeldung auf selbstständiger Basis zu arbeiten. Dazu muss der Freiberufler seine Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen, darf sich aber über eine vereinfachte Buchhaltung freuen.

Der Begriff Freelancing meint das freie Arbeitsverhältnis, das zwischen Freelancer und Auftraggeber entsteht. Ein Freelancer benötigt eine Gewerbeanmeldung und muss alle vorgeschriebenen buchhalterischen Pflichten erfüllen.

Ein Freelancer kann Freiberufler sein. Ebenso kann eine Person, die einen Freiberuf ausübt, als Freelancer arbeiten. Das ist jedoch eher selten der Fall, da die meisten Freiberufe keine Gewerbeanmeldung erfordern – zum Beispiel bei Ärzten.

Welche Dienstleistungen kann man als Freelancer anbieten?

Im Grunde gibt es keine Einschränkungen darüber, welche Tätigkeiten man als freier Mitarbeiter anbieten darf. Besonders häufig gehen Freelancer einer Tätigkeit nach, die eine hohe Expertise sowie einen breiten Erfahrungsschatz erfordert. Sie spezialisieren sich auf Aufgaben, um Unternehmen als Experten zu unterstützen.

Oft ist das in Tätigkeitbereichen der Fall, für die in Unternehmen die Fachkräfte fehlen, die eine projektbezogene Betreuung erfordern oder die nicht so viel Zeit in Anspruch nehmen, als dass sich die Festanstellung eines Experten rentieren würde. Typische Aufgabenfelder von Freelancer sind beispielsweise:

  • Beratung
  • Coaching
  • Marketing 
  • Texterstellung
  • Graphikarbeiten

Höchste Expertise: Freelancer und der Freelancer-Vertrag

Freie Mitarbeiter bringen meist eine enorme Expertise mit. Deshalb spezialisieren sie sich auf Dienstleistungen, in denen sie besonders erfahren sind. Auf diese Weise können sie Privatpersonen oder Unternehmen in entsprechenden Aufgabenbereichen professionell unterstützen – häufig sehr viel besser als diese ein festangestellter Mitarbeiter tun könnte. So kannst du als Unternehmen von Freelancern profitieren:

  • Großer Erfahrungsschatz und umfassendes Knowhow machen Freelancer zu Experten mit Spezialisierung.
  • Da Freelancer mit mehreren Kunden zusammenarbeiten, erhalten sie Einblicke in andere Strukturen, Abläufe und Branchen, die ihre Skills weiter abrunden.
  • Freelancing ist ein sehr flexibles Arbeitsverhältnis.
  • Freelancer rechnen ihre Leistungen nach Zeit oder Aufwand ab, so dass Kunden nur das bezahlen, was sie bekommen.
  • Als Auftraggeber gehst du kein Arbeitgeberrisiko ein, musst keine Arbeitgeberleistungen zahlen und außerdem keine arbeitsrechtlichen Kündigungsfristen beachten.
  • Zudem musst du einem Freelancer normalerweise keinen ergonomischen Arbeitsplatz oder Equipment zur Verfügung stellen – das gilt nicht, wenn du bestimmte Hard- oder Software voraussetzt.
  • Handelt es sich um einen Unternehmensbereich, der viel Expertise, aber nur wenig Zeitaufwand erfordert, musst du dank Freelancing keine entsprechenden Aufgaben an Angestellte ohne die nötigen Skills verteilen.
  • Steigt dein Bedarf, kannst du den Umfang der Zusammenarbeit mit dem Freelancer anpassen oder mit mehreren Freelancern zusammenarbeiten.
  • Ist der Freelancer umsatzsteuerpflichtig, kannst du Vorsteuer ziehen und deine Umsatzsteuerzahllast mindern.
  • Das Arbeitsverhältnis mit einem Freelancer ist auf Augenhöhe und daher besonders entspannt.

Lies gerne auch meinen Artikel zum Thema Mitarbeiter einstellen oder Freelancer beauftragen? um heraufzufinden, was besser zu dir passt und was du beachten musst.

Mit oder ohne Freelancer-Vertrag?

Wenn das Angestelltenverhältnis sinnbildlich für eine Ehe im klassischen Sinne steht, dann ähnelt die Zusammenarbeit mit einem Freelancer einer „wilden Ehe“: Man lässt sich aufeinander ein, ohne jedoch Rechte und Pflichten zu definieren und Regelungen für das Ende der Partnerschaft festzulegen.

Wäre es nicht schön, wenn es da ein „Zwischending“ gäbe? Eine Partnerschaft, die Rechte und Pflichten beider Parteien festlegt? Gibt es!

Was im Liebesleben die eingetragene Partnerschaft ist, ist im Business Life der Freelancer-Vertrag! Ohne Bund für die Ewigkeit können dabei beide Partner genau definieren, welche Rechte und Pflichten sich aus der Zusammenarbeit ergeben. Das bietet Rechtssicherheit und sorgt für ein entspanntes Miteinander.

Was regelt der Freelancer-Vertrag?

In Deutschland gilt die Vertragsfreiheit. Das bedeutet, zwei oder mehrere Parteien können den Inhalt ihrer Verträge selbst definieren – sofern keine der enthaltenen Klauseln gegen geltendes Gesetz verstößt oder Schaden anrichtet.

Diese Vertragsfreiheit gilt auch beim Freelancer-Vertrag. Es gibt also keine Vorschriften darüber, welche Punkte darin zwingend geklärt werden müssen. Man stellt sich also die Frage: Wozu einen Freelancer-Vertrag? Was genau regelt er?

Ein Vertrag über freie Mitarbeit schützt beide Vertragspartner – Auftraggeber und Auftragnehmer. Er legt den Rahmen der Zusammenarbeit fest und gilt als Grundlage bei Unklarheiten, bei Vertragsbruch oder Rechtsstreitigkeiten. 

Was sollte der Freelancer-Vertrag beinhalten?

Aufgrund der Rechtsfreiheit kannst du im Vertrag für freie Mitarbeiter alles regeln, was dir wichtig ist. Dabei solltest du jedoch bedenken, Rechte und Pflichten beider Vertragspartner zu berücksichtigen.

Für ein „typisches“ Freelancer-Arbeitsverhältnis ist die Regelung dieser Punkte sinnvoll:

  • Informationen zu den Vertragspartnern
  • Beginn der Zusammenarbeit
  • Rahmen der Zusammenarbeit (projektbezogen, zeitlich offen, über bestimmten Zeitraum)
  • Ende der Zusammenarbeit (falls befristet)
  • Konditionen zur Beendigung der Zusammenarbeit (falls unbefristet): 

Wie weit im Voraus muss eine Partei die andere Partei über die gewünschte Beendigung informieren?

  • Umfang und Definition der zu erbringenden Dienstleistungen
  • Art der Vergütung (Stundensatz, Pauschale, Provisionsbasis, …), Konditionen der Vergütung (projektbezogen, Monatsrechnung), Höhe der Vergütung
  • Rechte und Pflichten der Vertragspartner
  • Haftung
  • Zusatzvereinbarungen
  • Geheimhaltungsklausel
  • Schlussbestimmungen

Regelungen zu den oben genannten Punkten helfen dir und deinem Freelancer dabei, einen klaren Rahmen für die Zusammenarbeit zu gestalten. Gleichzeitig senken sie potenzielle Risiken, die bei einer nicht vertraglich geregelten Zusammenarbeit entstehen können.

Es kann sinnvoll sein, dem Vertrag für freie Mitarbeit weitere Dokumente beizufügen, zum Beispiel eine Datenschutzerklärung.

Mehr Rechtssicherheit durch den Freelancer-Vertrag

Ein Vertrag über freie Mitarbeiter bietet Schutz für beide Vertragspartner. Da er Rechte und Pflichten klar definiert, wissen beide Parteien, worauf sie sich einlassen, welche Leistung sie erbringen müssen und welche Leistung ihnen zusteht. Er bietet Rechtssicherheit für Auftraggeber und Freelancer. 

Wenn du einen freien Mitarbeiter onboarden möchtest oder selbst als Freelancer Dienstleistungen anbieten möchtest, solltest du deshalb unbedingt auf einen entsprechenden Vertrag bestehen. Die schriftliche Vereinbarung sollte vor Beginn der Zusammenarbeit geschlossen und in zweifacher Ausführung unterschrieben werden. So hat jeder Vertragspartner ein rechtswirksames Formular, auf das er sich im Fall der Fälle beziehen kann.

Mein Tipp:  Das solltest du beachten

Füge dem Vertrag sicherheitshalber die Salvatorische Klausel bei. Sie stellt sicher, dass der Vertrag gültig bleibt, wenn einzelne Klauseln (vorübergehend) unwirksam werden. Diese Klausel findet man auch oft in Arbeitsverträgen und AGBs. Bist du unsicher, wie du den Vertrag erstellen sollst oder ob die Vereinbarung über freie Mitarbeiter, die dir vorgelegt wurde, fair ist? Im Netz findest du kostenlose Vorlagen, die du nutzen und anpassen kannst.

Als Auftraggeber möchtest du immer rechtssicher unterwegs sein – auch, wenn du Freelancer engagierst? Doch eigentlich hast du weder Zeit noch das entsprechende Knowhow, um dich mit derartigen Aufgaben auseinanderzusetzen? Gerne übernehmen mein Team und ich diese Art der Aufgaben für dich. Als Expertin für Office Management arbeite ich Aufgaben nicht einfach nach Schema F ab – im Gegenteil: Mir geht es immer darum, das Beste für dich herauszuholen. Dabei setze ich auf Prozessoptimierungen und Effizienzsteigerung, kann mich aber auch um fortlaufende Backoffice-Aufgaben kümmern. 

Du möchtest, dass ich dich zukünftig unterstütze? Lass uns am besten besprechen, bei welchen Aufgaben ich dich unterstützen kann, welche Ziele du hast und mit welchen Herausforderungen du dich konfrontiert siehst.

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Fazit: Freelancer-Vertrag lohnt sich

In der Regel möchten beide Parteien – Auftraggeber und Auftragnehmer – dasselbe: einen Auftrag erfolgreich abwickeln. Dennoch gibt es auch unter Unternehmern schwarze Schafe. Als Auftraggeber, aber auch wenn du selbst Freelancer bist, solltest du deshalb immer auf Nummer Sicher gehen. So kennen beide Vertragspartner ihre Rechten und Pflichten. Das sorgt für mehr Struktur und fördert das gegenseitige Vertrauen. Als Auftraggeberin und als Unternehmerin, die selbst ohne Festanstellung für Gewerbetreibende arbeite, werde ich dir deshalb immer zu einem Freelancer-Vertrag raten.

Digitale Grüße,

deine Sabine 🙋🏼‍♀️

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